Vorgeschichte und Gründung

Gründung des ZKRD
Ende 1991 begann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Bereich der Blutstammzellspende zu fördern und erkannte dabei, dass parallel zur Werbung und Registrierung der Spender integrierende organisatorische Strukturen geschaffen werden mussten, um insbesondere eine effiziente Spendersuche ermöglichen.

Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten der Arbeitsgruppe von Prof. Goldmann und des in Ulm für das gesamte fachliche Umfeld vorhandenen Expertenwissens erhielt der damalige DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg vom BMG den Auftrag, in Ulm das zentrale bundesweite Register mit anonymen Spenderdaten aufzubauen und ein System für eine effektive Spendersuche zu entwickeln. Im Mai 1992 wurde daher das Zentrale Knochenmarkspender-Register für die Bundesrepublik Deutschland (ZKRD) als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet und der vom BMG definierte Aufgabenrahmen in die Satzung des ZKRD aufgenommen.

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