Vor der Stamm­zell­spen­de durch­läuft der Spen­der immer ein aus­führ­li­ches Auf­klä­rungs­ge­spräch und eine gründ­li­che medi­zi­ni­sche Unter­su­chung. Erst wenn alle Unter­su­chungs­er­geb­nis­se in Ord­nung sind, darf er Stamm­zel­len spen­den. Je nach Metho­de gibt es unter­schied­li­che Risiken:

Bei der peri­phe­ren Blut­stamm­zell­spen­de wird der Spen­der erst mit einem Wachs­tums­fak­tor behan­delt, damit die Stamm­zel­len ins Blut über­ge­hen. Als Neben­wir­kung die­ser Behand­lung kön­nen grip­pe­ähn­li­che Sym­pto­me auf­tre­ten. Sie las­sen sich mit Schmerz­mit­teln behan­deln und klin­gen unmit­tel­bar nach der Behand­lung wie­der ab. Lang­zeit­ef­fek­te sind seit dem Beginn des Ein­sat­zes im Jahr 1989 bis­her nicht bekannt geworden.

Bei der Kno­chen­mark­spen­de wird dem Spen­der Kno­chen­mark mit einer lan­gen Nadel aus dem Becken­kno­chen ent­nom­men. An der Ein­stich­stel­le kön­nen sich daher Blut­ergüs­se bil­den und eini­ge Tage schmer­zen. Da die Ent­nah­me unter Voll­nar­ko­se geschieht, besteht das glei­che Risi­ko durch die Nar­ko­se wie bei ande­ren Ope­ra­tio­nen. Das Kno­chen­mark selbst wird schon nach kur­zer Zeit vom Kör­per nachgebildet.

In sel­te­nen Fäl­len kön­nen bei bei­den Ent­nah­me­me­tho­den beim Spen­der all­er­gi­sche Reak­tio­nen auftreten.