Blut­stamm­zel­len kom­men nicht nur im Kno­chen­mark von Erwach­se­nen, son­dern auch im Nabel­schnur­blut von Neu­ge­bo­re­nen vor. Die Blut­stamm­zel­len kön­nen nach der Geburt aus dem Nabel­schnur­blut ent­nom­men, ein­ge­la­gert und schwer­kran­ken Pati­en­ten trans­plan­tiert wer­den. In Deutsch­land spielt die­se Art der Stamm­zell­spen­de jedoch nur noch in sel­te­nen Fäl­len eine Rol­le, da das ZRKD als eines der größ­ten Spen­der­re­gis­ter welt­weit über eine Viel­zahl an erwach­se­nen Spen­dern verfügt.