Grund­sätz­lich kann sich jeder Frei­wil­li­ge im Alter ab 18 Jah­ren als Stamm­zell­spen­der regis­trie­ren las­sen. Wer Stamm­zell­spen­der wer­den möch­te, kann ent­we­der eine Typi­sie­rungs­ak­ti­on besu­chen und sich dort regis­trie­ren las­sen oder bei der Spen­der­da­tei sei­ner Wahl ein Regis­trie­rungs­set anfor­dern. Die­ses wird dem Inter­es­sen­ten per Post zuge­sandt und ent­hält alle not­wen­di­gen For­mu­la­re, eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung sowie zwei Wat­te­stäb­chen. Mit die­sen nimmt der Frei­wil­li­ge einen Wan­gen­ab­strich sei­ner Mund­schleim­haut und sen­det sei­ne Pro­ben mit der unter­schrie­be­nen Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung an die Spen­der­da­tei zurück. Dort wer­den sei­ne Daten gespei­chert und pseud­ony­mi­siert an das ZKRD wei­ter­ge­lei­tet. Damit ist die Regis­trie­rung abge­schlos­sen und der Frei­wil­li­ge steht Pati­en­ten welt­weit als poten­zi­el­ler Spen­der bis zum Errei­chen des 61. Lebens­jah­res zur Verfügung.