Über­tra­gung der aus dem Kno­chen­mark eines gesun­den Spen­ders gewon­nen Blut­stamm­zel­len auf einen Pati­en­ten. Vor­aus­set­zung ist die Über­ein­stim­mung der HLA-Gewe­be­merk­ma­le. Das Kno­chen­mark des Pati­en­ten wird eine Woche vor­her durch Che­mo­the­ra­pie (oft kom­bi­niert mit Bestrah­lung) zer­stört. Gleich­zei­tig wird das Abwehr­sys­tem unter­drückt, um Absto­ßungs­re­ak­tio­nen nach der Trans­plan­ta­ti­on zu ver­mei­den. Nach die­ser Behand­lung ver­fügt der Pati­ent über kei­ner­lei Abwehr­kräf­te mehr und kann ohne die Blut­stamm­zel­len des Spen­ders nicht mehr überleben.