Vor der Trans­plan­ta­ti­on von Blut­stamm­zel­len wird das Kno­chen­mark des Pati­en­ten mit Hil­fe einer Che­mo­the­ra­pie, oft auch in Ver­bin­dung mit einer Bestrah­lung, zer­stört. Dies soll einer­seits die bös­ar­ti­gen Zel­len im Kör­per des Pati­en­ten so weit als mög­lich eli­mi­nie­ren, ande­rer­seits auch sicher­stel­len, dass die vom Spen­der über­tra­ge­nen Zel­len anwach­sen kön­nen und nicht von einer Über­macht von Zel­len des Pati­en­ten abge­sto­ßen werden.