In der Medizin wird die Verpflanzung menschlichen Materials von einem Individuum auf ein anderes als Transplantation bezeichnet. Trotz der Gleichheit der Bezeichnung „Transplantation“ und der Verflechtung der zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen muss man die Transplantation von Blutstammzellen streng von der von anderen Organen und Geweben oder sonstigen Körperteilen unterscheiden. Blutstammzellen sind ein regenerierendes Körpergewebe und werden von einem gezielt ausgewählten, meist erwachsenen Spender entnommen. Da nicht nur normale Körperzellen, sondern ein komplettes Immunsystem transplantiert wird, sind die Anforderungen an die Übereinstimmung der HLA-Merkmale viel höher und die medizinischen Gegebenheiten viel komplexer (allogene Transplantation, autologe Transplantation).